Bruder

[360] Bruder, 1) der ursprüngliche Begriff dieses Wortes wird von der natürlichen auch auf eine geistige Verwandtschaft übertragen, so auf Personen, die sich Freundschaft zugesagt haben u. von da an sich Du nennen (Dutzbruder); 2) Personen, welche in einerlei Stand u. Religionsgesellschaft leben, so Amtsbrüder, Glaubensbrüder, B. in Christo, vgl. Böhmische Brüder, Brüdergemeinde; 3) (Frater), in den ersten Jahrh. jeder Christ, später jeder Mönch. Als die Mönche Priester wurden, ließen sie sich Väter (Patres) nennen, u. nur die nicht Ordinirten unter ihnen hießen B. Seit dem 13. Jahrh. nannte man die Bettelmönche B. (u. unter ihnen nannten sich die Franciscaner aus Demuth Niedere od. Kleinere Brüder, Fratres minores), aber die Conventualen der übrigen älteren Orden Mönche od. Patres, während die Laienbrüder, Oblaten, Donaten nur B. hießen. Doch nennt der päpstliche Curialstyl, wie der Sprachgebrauch in Italien u. Spanien noch jetzt, alle Religiosen von den Bettelorden ohne Ausnahme B. u. nur die der übrigen Orden Patres; 4) Anrede der Freimaurer in der Loge, auch wohl im vertraulichen Umgange, namentlich in Briefen; 5) Titulatur der Kaiser u. Könige unter einander. Diesen Namen erhält jeder Monarch; nur bei Eltern, Kindern u. Enkeln wird zuweilen eine Ausnahme gemacht, wie z.B. Ludwig XIV. seinen Enkel Philipp V. von Spanien Bruder u. Enkel nannte, dagegen Philipp den Titel B. wegließ. Bei der Erhebung Ludwig Napoleons auf den französischen Kaiserthron versagte diesem, als nicht legitimen Regenten, der Kaiser Nicolaus von Rußland den Titel B. Auch die Gemahlinnen gekrönter Häupter erhalten den Titel Schwester.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 360.
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