[434]Buglieger, 1) kleines Fahrzeug, welches ein größeres Schiff neben sich am Buge führt; 2) der Beurtmann, welcher in der Reihe der nächste nach dem ist, dessen SchiffFracht bekommt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 434.