Burgrecht

[478] Burgrecht, 1) die Rechte u. Lasten der Bürger einer Stadt; 2) das geschriebene Gesetzbuch, in welchem diese aufgezeichnet sind; 3) der Schutz, welchen ein Fremder während seines Aufenthalts in einer Stadt genießt; 4) im Österreichischen die in den Städten gelegenen Erbgüter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 478.
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