[599] Camerarĭus (lat.), 1) Aufseher des Schatzes, der erste Beamte im Palaste der fränkischen Könige; 2) in Schottland Magistrat, der in dem Lande umherreiste, um Gericht zu halten u. die Polizei zu untersuchen; 3) in einigen Städten der Vorsteher od. Verwalter der städtischen Kämmereikasse.