Collegiaten

[260] Collegiaten (v. lat.), 1) Zunft, Gilde; 2) Mitglieder einer akademischen Gesellschaft, welche die Einkünfte von gewissen, der Akademie gehörigen Gebäuden zu genießen haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 260.
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