[349] Condītor, Künstler, dessen Geschäft nicht nur Bereitung eßbarer Conditorwaaren ist, d.h. entweder eigentlicher Zuckerbäckereien (Confect), od. auch mit Zucker in verschiedener Art überzogener (candirter) Früchte u. anderer Substanzen, Verfeinerungen von Zucker in gefälligen Formen, in welche derselbe dann gebracht ist, Zuckergelees, Marmeladen, in Zucker eingemachter Früchte, daraus od. aus andern Stoffen bereitetem Gefrornen etc.; sondern auch die Verfertigung von Decorationsstücken, welche zu Aufsätzen auf Speisetafeln u. sonst als Gegenstand des feineren u. höheren Luxus, auch zu Schauausstellungen dienen u. größtentheils aus Zucker- u. Backwerk bestehen. Die Beschäftigung u. das Arbeitslocal des C-s heißt Conditorei. Verfertigt ein C. vorzüglich seine u. künstliche Waare (Schweizerbackwerk), so nennt man ihn hier u. da Schweizerbäcker, weil ehedem vorzüglich geschickte C-en aus der Schweiz kamen u. sich namentlich in größeren Städten niederließen. Spuren von C-en finden sich schon im Mittelalter; indessen haben sie als eigne Künstler sich wohl zuerst an den Höfen der italienischen Staaten ausgebildet u. sind dann als eigne Hofofficianten (Hofconditoren) in neuerer Zeit an allen europäischen Höfen angenommen worden. In Deutschland sind sie, obgleich sie bürgerliches Geschäft treiben, nicht zünftig; doch wird gewöhnlich von einem bürgerlich angesessenen C. verlangt, daß er, wo nicht in einer Hofconditorei, doch bei einem C., 36 Jahre gelernt u. darüber Zeugnisse aufzuweisen hat. Vgl. Czerdolinsky, Der vollständige C., Lpz. 17991800, 3 Thle.; Der vollständige C. u. Zuckerbäcker, Pesth 1828; Thomas, Die Conditorei, Dresd. 1832, 3. Aufl. Lpz. 1857; Lichtenberg, Lehrbuch der Conditorei, Stettin 1833; Werner, Der vollkommene Kunstbäcker u. C., Quedlinb. 1833, 3 Aufl.; Cardelli, Handbuch für Zuckerbäcker, nach dem Französischen von Hebra, Ulm 1836; F. A., Zuckerbäcker, Heilbr. 1837; Peli, Das Ganze der Zuckerbäckerei, Kob. 1840; Wegner, Die Conditorei in Bildern mit erläuterndem Text, Frankf. 1854.