Ehrenwein

[515] Ehrenwein, ein Geschenk an Wein, welches Einem zur Bezeigung seiner Achtung (z.B. bei Hochzeit, Dienstantritt), od. Ehrerbietung gemacht wird. Es war sonst in Reichsstädten üblich, wo durchreisenden fürstlichen Personen ein Tischtrunk verehrt wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 515.
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