[551] Einmachen, 1) die Aufbewahrung von Beeren, Steinfrüchten, Gemüse, Fruchtschalen etc., indem dieselben mit Zucker od. auch in Essig abgesotten, bis zu einer gewissen Consistenz eingekocht, auch roh gesalzen, in luftdichte Behälter, Gläser, Töpfe, Fässer u. dgl. aufbewahrt werden. Auch werden Gewürze, wie Zimmt u. dgl., zugesetzt; auch Honig kann man zum E. nehmen. Diese, sowie Kernfrüchte u.a. Stoffe, bes. aromatische, wie Alant-, Kalmuswurzel, Ingwer etc., die man mit Zucker einsiedet od. einlegt, heißen ebenfalls Eingemachte Sachen. Zu ihnen gehören auch eingemachte Maikäfer, welche ohne Kopf u. Flügel in Honig getaucht u. so aufbewahrt als ein Aphrodisiacum gelten; 2) (Bäck.), Mehl mit Wasser, Salz u. Sauerteig in dem Backtroge vermischen, um Brodteig zu verfertigen, s.u. Backen 4).