[556]Einsicht, 1) (Evidenz), die mit Wissen verbundene Überzeugung; 2) gründliche Erkenntniß von Etwas; 3) (Einsehn), verständige Rücksichtnahme der Verhältnisse u. Billigkeit in Wünschen u. Benehmen gegen Andere.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 556.