[688] Endgeschwindigkeit, die Geschwindigkeit, welche ein mit beschleunigter od. verzögerter Geschwindigkeit sich bewegender Körper nach Ablauf einer gewissen Zeit hat, u. mit welcher der bewegte Körper nun, gemäß seiner Trägheit, gleichförmig sich fortbewegen würde, wenn die beschleunigende Kraft von jetzt an aufhörte auf ihn zu wirken. Vgl. Fall.[688]