Felonie

[182] Felonie (lat. Felonia), 1) im Lehnrecht die Verletzung der in Folge des Lehnsverhältnisses obliegenden Verpflichtung, welche des Lehns verlustig macht, s.u. Lehn; 2) im englischen Strafrecht bald Bezeichnung für jedes Verbrechen, welches mit Confiscation des ganzen Vermögens bedroht ist, bald auch für alle, chwereren Verbrechen, welche nicht Verrath (Treason) begründen u. nicht blos Misdemeanors sind, d.h. blos Geld- od. Gefängnißstrafe nach sich ziehen; 3) im Allgemeinen so v.w. Arglist u. Hinterlist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 182.
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