[848] Galanteriewaaren, Artikel, welche als Zierrathen, Putzsachen, Kleidungsstücke u. dergl. zum Luxus dienen u. in seidenen Zeugarten, Bändern, Galonen, Kopfputz, Fächern, Handschuhen, Flor, Schmuck, Berlocken, Colliers u.a.m. bestehen. Sie werden von Galanteriearbeitern, allerhand Künstlern u. Handwerkern, zum Handel geliefert. Unter den deutschen G. zeichnen sich bes. die Augsburger, Berliner, Nürnberger, Karlsbader aus, unter den fremden aber die Pariser, Mailänder, Genfer etc. Die Kaufleute, welche mit G. handeln, heißen Galanteriehändler; die kleineren, meist Italiener, zogen früher hausirend umher.