[918] Gant (vom lat. quanti, d.i. wie theuer?): 1) der öffentliche Verkauf der Güter eines Überschuldeten, ein vorzugsweise in Süddeutschland gebräuchlicher Ausdruck; 2) (Gantproceß), so v.w. Concurs. Daher Gantmann (Gantschuldner), der in Concurs Verfallene. Gantrecht, das Concursrecht. Gantmeister, der öffentliche Auctionator. Gantregister, der Auctionskatalog.