[9] Gat (holl.), 1) das Hintertheil einer Sache; daher ein rundgattet, ein plattgattet Schiff, je nachdem es hinten rund gebaut ist, od. einen platten Spiegel hat; 2) jede nicht sehr große Öffnung; daher Zündgat eines Geschützes, Schieß-, Kabel-, Musket-, Spei- etc. G.