Gegenseitig

[57] Gegenseitig ist 1) was von Einem, der etwas empfangen hat, auf einen Anderen übergetragen wird; daher Gegenseitiger Unterricht, s.u. Bell-Lancastersche Methode; 2) (Reciprok), was entweder in gleicher od. in ähnlicher Weise von dem Empfänger wieder auf den Urheber od. Geber zurückgerichtet od. gegeben wird, z.B. Gegenseitiges Testament. Daher Gegenseitigkeit, in Verträgen die Bedingung, daß z.B. Einer dem Anderen bei betreffenden Schäden od. Verlusten entschädigen hilft, wie die Gegenseitigkeitsgesellschaften bei Assecurationen, s.u. Assecuranz II. B) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 57.
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