[88] Geisteszwang, 1) das Anmuthen, etwas, der eigenen Überzeugung entgegen, als wahr od. falsch anzuerkennen; 2) der Zustand, wo der naturgemäßen Entwickelung u. Ausbildung des Geistes gewaltsam entgegengearbeitet wird, im Gegensatz zur Geistesfreiheit.