Gemeindebiliotheken

[129] Gemeindebiliotheken, Sammlung von land- u. hauswirthschaftlichen etc. Schriften zur Benutzung von Gliedern einer Landgemeinde; eingeführt u. gebildet durch Geistliche, Lehrer, Gutsherren, beschafft u. vermehrt durch Lesegebühren, Zuschuß aus der Gemeindekasse, Sammlungen bei Festen, Geschenke an Büchern u. Geld; sie sollen sich im Wohnorte des Lehrers befinden, welcher die Stelle des Bibliothekars versieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 129.
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