[372] Gladĭus (lat.), Schwert, s.d. Daher Gladii jus, das Recht, Todesstrafen zu verhängen; auch die hohe Gerichtsbarkeit, welche Verbrecher an Hals u. Hand bestraft. Gladii poena (G. supplicĭum), die Todesstrafe durch das Schwert od. Beil; bei den Römern, so lange die Gladiatorenspiele dauerten, Verurtheilung, als Gladiator zu fechten.