Glasschere

[389] Glasschere, Schere, deren beide Theile durch eine Bügelfeder verbunden sind; sie dient zum Beschneiden des Glases od. zu Öffnung u. Erweiterung der Glasblase. Eine Art derselben, Glasgriff, hat statt der Schneiden Lappen, an welche ein Holz befestigt wird, u. dient zum Ausbauchen mancher Glaswaaren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 389.
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