[554] Gratificiren (v. lat.), belohnen; beschenken; begnadigen. Daher Gratification, 1) freiwillige Vergünstigung; 2) Schenkung; 3) Gehaltszulage, die nicht ausbedungen ist; 4) Schulderlaß; 5) beim Concursproceß die vorhergegangene Bezahlung eines Gläubigers, welcher den Gesetzen gemäß Anderen eigentlich nachstehen mußte.