Gült

[774] Gült (Gülte, altdeutsch), 1) der jährliche Ertrag eines Gutes; 2) die Abtragung einer Schuld; 3) die Schuld selbst; 4) der Zins an einen Gültherrn; vgl. Zins. Daher Gültbücher, so v.w. Zinsbücher; Gültbrief (Gültverschreibung), so v.w. Schuldverschreibung; Gültenhöfe, Güter, von welchen Grundzinsen zu erheben sind; Gültenkauf, so v.w. Rentenkauf; Gültenmänner, Gültenherrn, so v.w. Zinsmänner, Zinsherrn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 774.
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