Herberge

[255] Herberge, 1) das Unterkommen in einem Hause; 2) der Ort, wo die sämmtlichen Gesellen einer Zunft ihre Zusammenkünfte halten, ihre Lade aufbewahren, u. wo die einwandernden od. kranken Gesellen verpflegt werden; entweder ist dazu das Haus eines Meisters od. ein anderes Privat-, seltener ein Gasthaus gewählt. Daher H. wegbringen, sie in ein anderes Haus verlegen u. die Lade in feierlichem Aufzuge an diesen Ort bringen; 3) Gasthof niedersten Ranges.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 255.
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