[51] Joyeuse entrée (fr., spr. Schoaiöhs angtreh), 1) sonst der fröhliche Regierungsantritt eines Fürsten u. 2) die bei selbigem entrichtete Steuer, vgl. Kronensteuer; 3) (Blyde Incomste), die Privilegien der Stände von Brabant, Limburg u. Antwerpen, so genannt, weil sie seit der Mittedes 14. Jahrh. der jedesmalige Herzog vor seinem Einzug beschwören mußte; das wichtigste war, daß, wenn ein Herzog versuchen sollte, sie aufzuheben, die Stände sogleich ihrer Pflicht gegen ihn entbunden wären, s.u. Brabant (Gesch.). Vgl. Faider, Etudes sur les constitutions nationales, Brüss. 1842.