Kaffeemaschine

[216] Kaffeemaschine, Apparat zur schnellern Bereitung des Kaffees, erfunden von Albinus 1783 auf Demerary in Westindien. Man hat deren von verschiedener Construction. Die ursprünglichen K-n bestehen aus zwei blechernen Cylindern, in verschiedner innerer Construction. Im untern durch Spiritusfeuer (welches in einem den Cylinder umgebenden Rande brennt) erhitzten Cylinder kocht das Wasser, diesen wendet man so, daß der Cylinder mit Wasser über dem andern, in dem sich pulverisirter Kaffee befindet, kommt; das Wasser sickert durch denselben mittelst eines seinen Siebes durch, filtrirt den Kaffee u. macht ihn zum Genusse fertig. Der untere Cylinder dient dann zugleich als Kaffeekanne. Eine der bekanntesten ist die K. von Reiß in Wien. Sie besteht aus zwei Hauptgefäßen, von denen das eine von Blech od. Porcellan gefertigt zum Kochen des Wassers, das andere gläserne zum Filtriren des Kaffees dient. Durch eine auf das Gesetz der Expansions- u. Druckkraft des Dampfes gerichtete Vorrichtung tritt das kochende Wasser durch das Rohr eines Saughebers, der beide Gefäße verbindet, in das Glas, siedet hier den Kaffee u. bewirkt durch die Verminderung des Gleichgewichts zwischen den beiden Gefäßen, daß das erste Gefäß sich hebt u. dadurch den Deckel auf die Spiritustampe fallen läßt. Dieser Umstand, in Verbindung damit, daß die Wärme vermindert wird, veranlaßt, daß das früher in das Glas gehobene Wasser als Kaffee in das erste Gefäß zurückkehrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 216.
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