Kammergraf

[266] Kammergraf, 1) in Wien ehemals der Präsident der Verwaltung eines einzelnen Zweiges der kaiserlichen Kammer, bes. für die Einkünfte vom Bergregal; 2) Obereinnehmer in den ungarischen Bergstädten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 266.
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