Kippregel

[498] Kippregel (Feldmeßk.), messingenes Lineal, etwa 3/4 Ellen lang u. 2 Zoll breit, auf welchem ein Ständer von etwa 8 Zoll Höhe so aufgesetzt ist, daß er das Lineal auf einer Seite etwa in 1/3, auf der andern Seite in 2/3 der ganzen Länge theilt u. welcher auch vermöge verschiedener Schrauben sowohl lothrecht als wagerecht etwas gedreht werden kann. Am Kopfe des Ständers ist eine zu seiner Mittellinie senkrecht stehende Achse, mit welcher ein Fernrohr mit Fadenkreuz rechtwinklich verbunden ist, so daß es um dieselbe gedreht gekippt, werden kann. Diese Achse (Drehachse des Fernrohrs) ist so lang, daß die optische Achse in die Normalebene der Linealkante fällt. Manche K-n führen auch noch einen Gradbogen, dessen Ebene der Visirebene parallel ist u. dessen Mittelpunkt in der Drehachse liegt; er dient zur Messung von Höhen- u. Tiefenwinkeln der Visirlinien. Von einer richtigen K. wird verlangt, daß die Kante des Lineales vollkommen gerade sei, daß das Fadenkreuz deutlich zu sehen ist u. daß die Visirlinie in einer Ebene sich bewege. Ferner muß diese Ebene auf der Linealkante senkrecht stehen u. durch die Linealkante gehen od. wenigstens damit parallel sein u. endlich muß bei paralleler Lage der optischen Achse u. der Linealkante der Nullpunkt des Gradbogens mit dem des Nonius sich decken. Diese K. wird bei Meßtischaufnahmen ganz wie das Diopterlineal gebraucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 498.
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