[823] Kriegssteuer, 1) zur Bestreitung der Kriegskosten von den Bürgern u. Unterthanen ausgeschriebene außerordentliche Steuer; 2) Steuer, welche feindlichen Unterthanen auferlegt wird, vgl. Brandschatzung u. Contribution; 3) Steuer, um die in einem Kriege gemachten Schulden zu tilgen.