Kriterĭum

[828] Kriterĭum (v. gr.), 1) Unterscheidungszeichen; Merkmal zur Erkenntniß des Wahren, wodurch also der Verstand in Bestimmung eines Urtheils darüber geleitet wird. Ist dieses in der Denkform selbst gegründet, so unterscheidet man es als logisches K. ja die ganze Logik beruht darauf, solche Kriterien aufzustellen; 2) die Übereinstimmung von irgend etwas als wahr Aufgestelltem mit dem, was der Wahrheit als Princip unterliegt; 3) Richtschnur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 828.
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