[719] Naumachĭa (gr.), 1) Seetreffen; 2) bei den Römern zur Luft u. als Schauspiel gegebene Wassergefechte, Nachahmung von Seegefechten. Die in den Naumachien Fechtenden (Naumachiarii) waren gewöhnlich Gefangene od. verurtheilte Verbrecher, welche bis auf den Tod fechten mußten, wenn sie nicht die Gnade des Kaisers rettete. Sie wurden gehalten auf dem Campus Martius, im Amphitheater, od. in einem bes. dazu eingerichteten Orte, welcher auch N. hieß. Diese Naumachien waren ausgegrabene Teiche. Die N. erhielt das Wasser durch unterirdische Kanäle, durch welche es dann wieder ablaufen konnte, daß sogleich nach den Naumachien Fechterspiele in der Area gehalten werden konnten. Cäsar gab zuerst Naumachien, dann Augustus, Claudius (auf dem Fuciner See), Nero u. Domitianus; seit den von Aurelianus nach dem Siege über Zenobia veranstalteten Naumachien scheinen sie abgekommen zu sein.