[252] Ökonomie (v. gr.), 1) die Lehre von den Rechten u. Pflichten der Hausherren u. Hausgenossen gegen einander; 2) (Wirthschastslehre), Inbegriff von Grundsätzen, nach welchen sämmtliche Gewerbe zu dem letzten Zwecke, dem höchsten nachhaltigen Geldertrage, gebracht werden können. Die allgemeine Ö. umfaßt jene Grundsätze im Allgemeinen, ohne dieselbe auf eine besondere Art von Production zu beziehen; die besondere Ö. aber wendet jene Grundsätze auf die Production eigener bestimmter Gewerbe an. Dahin gehört bes. 3) (Landwirthschaft) die Erzeugung der verschiedenen Naturproducte aus dem Thier- u. Pflanzenreiche, in so fern sie als ein Gewerbe nach praktischen Regeln u. Handgriffen um des Gewinnes willen betrieben wird; 4) im engeren Sinne die Lehre von den Verhältnissen der einzelnen Theile der Landwirthschaft zu einander u. zum Ganzen u. die zweckmäßige Benutzung aller Kräfte u. Hülfsmittel, um für die gegebenen Verhältnisse den größten Gewinn aus der Wirthschaft zu ziehen. Die wichtigsten Verhältnisse, von denen die Ö. od. Einrichtung einer Wirthschaft abhängt, sind Bodenbeschaffenheit, Lage, Klima, Wohlhabenheit der Bewohner, Absatzverhältnisse der Producte, Größe u. Art der Zusammensetzung der Wirthschaft, Gelegenheit zur Beschaffung des erforderlichen Düngers, natürliche Eigenthümlichkeit der Gewächse, Laften, die persönlichen Fähigkeiten des Landwirthes; s. Landwirthschaft; 5) bes. die Haushaltung des Landmannes; 6) die zueinem Besitzthum gehörige Feld- u. Viehwirthschaft, od. bei größeren Anstalten, z.B. Zucht- u. Armenhäusern, Kasernen etc. befindliche Hauswirthschaft; daher Ökonomiegebäude, die zur Betreibung dieser Wirthschaftnöthigen Gebäude, als Scheune, Ställe, Remisen etc.; Ökonomiecommisson, so v.w. Wirthschaftscommission. Ökonomiepferde, Pferde, vornehmlich zum Gebrauch in der Wirthschaft, bei denen es weniger auf Schönheit als auf Zugkraft u. Ausdauer ankommt; 7) die Einrichtung der Mittel zur Erreichung einer Absicht u. die wohlberechnete Verwendung dieser Mittel, so Ö. der Streitkräfte, die wohlberechnete Verwendung der Truppen für einzelne Zwecke, so daß nicht mehr od. weniger bei irgend einer Gelegenheit verwendet werden, als erforderlich sind, um den vorliegenden Gefechtszweck zu erreichen, dabei aber stets eine angemessene Reserve in Bereitschaft gehalten wird, welche im richtigen Monmente eintreten muß, um entweder den schwankenden Sieg zu erringen od. den gewonnenen zu vervollständigen; 8) Sparsamkeit, Ersparung.