[310] Opfermahlzeiten, bei Heiden u. Israeliten Mahlzeiten, wobei das Fleisch gegessen wurde, welches von den Opferthieren nach Ansscheidung bestimmter zum Opfer gehöriger Theile übrigblieb. Bei den Griechen waren die O. mit dem Opfer selbst verbunden, u. dieselben wurden entweder an der Opferstätte od. daheim gehalten. Bei den Israeliten sind die O. der Priester (s.u. Opfer II.) zu unterscheiden von denen der Privatleute; bei letztern, welche an der Stätte des Heiligthums gehalten wurden, wurden die dem Darbringer des Opfers zufallenden Theile bei einem Mahle verzehrt, woran seine ganze Familie, Knechte u. Mägde, auch geladene Freunde u. Leviten theilnahmen (s. Opfer II. C) b). Was die Bedenklichkeit der Christen in der Apostolischen Zeit wegen Theilnahme an den O. der Heiden betrifft, so bezog sie sich darauf, ob es erlaubt wäre, Einladungen heidnischer Freunde zu Mahlzeiten in Tempeln od. Privathäusern, wobei Opferfleisch (Eidolothyta) gegessen würde, Folge zu leisten, od. wo solches Fleisch auf dem Markte zum Verkauf käme, davon zu kaufen. Bei dem Convente zu Jerusalem war vor dieser Theilnahme gewarnt worden; als die Korinthische Gemeinde den Paulus deshalb fragte, rieth er derselben, an O. in Tempeln sich nicht zu betheiligen, vom Fleisch der Opferthiere könnten sie unbedenklich bei Einladungen in Privathäusern genießen od. dessen kaufen.