Pädagōg

[550] Pädagōg, 1) (v. gr., d.i. Kinderführer), bei Griechen u. Römern ein, meist gelehrter Sklave, Begleiter der Söhne des Hauses, bes. in die Schule; s. Athen (Ant. 1) II. A); 2) Erzieher u. Lehrer der Jugend; daher Pädagogik (Erziehungskunde, Erziehungslehre), die Wissenschaft von den Gesetzen u. Regeln für die Thätigkeit zu Erziehung des Menschen. Der Theil der Pädagogik, welcher sich mit Aufsuchen u. Ordnen der Grundsätze u. Regeln für das Geschäft der Erziehung befaßt, heißt die theoretische Pädagogik (Erziehungslehre, Erziehungswissenschaft); durch das Studium derselben wird der theoretische P. (Pädagogiker) gebildet; der Theil der Pädagogik, welcher die Anwendung jener Grundsätze u. Regeln lehrt, heißt die praktische Pädagogik (Erziehungskunst); sie übt der Erzieher (Pädagog), s.u. Erziehung. Pädagogium, Erziehungsanstalt; bes. Gelehrtenschule im Waisenhause zu Halle (s.d.), von A. H. Francke (s.d. 3) gestiftet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 550.
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