Panisbrief

[598] Panisbrief (Brodbrief, Versorgungsbrief), kaiserliches Empfehlungsschreiben für eine weltliche Person, wonach diese in einem Stift od. Kloster für bestimmte Zeit od. lebenslänglich versorgt werden mußte. Als Advocatus ecclesiae konnte der Kaiser sie auch an Geistliche geben. Kaiser Joseph II. machte nach langer Pause von diesem Rechte wieder Gebrauch. Die, welche einen P. erhielten, hießen Panisten od. Oblati.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 598.
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