[600] Priorität (v. lat.), 1) Vorzug, Vorrang; 2) das Früher sein, der Zeitfolge nach; 3) ein Recht vor einem Andern zu einem Amte, zur Befriedigung eines Vortheils u. dgl. zu gelangen; daher Prioritätsrecht, so v.w. Näherrecht. Bes. gilt die P. im Concurs (s.d. 1) E) b); daher Prioritätsurtheil, das Urtheil im Concurs, welches erkennt, in welcher Rangordnung die sich angemeldet habenden Gläubiger zur Befriedigung ihrer Forderungen zu gelangen haben, s. u. Concurs. Prioritätsverfahren, ein Streit über die Priorität. Prioritätsverhandlungen, Verhandlungen, die nach dem Prioritätsurtheile hinsichtlich der Priorität zwischen den einzelnen Gläubigern entstehen.