Reichsritter

[953] Reichsritter, 1) (unmittelbare R.), Mitglied der Reichsritterschaft; 2) jeder, welcher vom Kaiser zum Ritter geschlagen od. durch Diplom hierzu, als einer Stufe des niederen Adels, ernannt war. Die Stufen waren aufwärts: Herr von, Edler von, Ritter des Römischen Reichs, Edler Herr od. Bannerherr, Freiherr od. Baron.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika