[4]Reihenschiff, 1) so v.w. Linienschiff; 2) Schiff, welches eine Reihenfahrt macht, d.h. mit anderen verbunden ist die Fahrt nach einem gewissen Orte der Reihe nach zu machen, so daß die anderen warten müssen, bis alle daran gewesen sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 4.