[46] Rentamt, 1) (Rentei, Rentenei, Renterei), eine Behörde, welche die Einnahme u. Berechnung herrschaftlicher od. landesherrlicher Renten u. Gefälle zu besorgen hat; die dabei Augestellten (Rentanten), heißen Rentmeister, Rentamtmann, Rentkassirer, Rentschreiber etc.; 2) Landesbezirk, welcher seine landesherrlichen Abgaben an eine gemeinschaftliche Behörde entrichtet.