Schnalle

[336] Schnalle, 1) Geräth von Metall, womit man die zwei Enden eines Gegenstandes vereinigt; die S-n bestehen aus einem runden od. viereckigen rahmenförmigen Theile; die Enden desselben bilden Ösen, in welche ein Querstift fest genietet ist, um welchen sich die Zunge (Dorn, Stift) dreht. Oft ist aber auch der Dorn mit dem Querstift aus dem Ganzen u. bildet dann mit diesem den in den Ösen drehbaren Hintertheil; diese Einrichtung wird bei. dann gewählt, wenn die S. mehr als einen Dorn hat, welche dann eine gabelförmige Zunge bilden, deren Spitzen genau so wie der einfache Born in knopflochartige Öffnungen des durch den rahmenförmigen Theil gesteckten Endes eines Bandes, Gürtels u. dergl. eingesteckt werden; an den Querstift od. an einen Fortsatz des Hintertheils od. des Rahmenstücks wird das andere der durch die S. zu vereinigenden Enden des Bandes od. Gürtels befestigt. Eine geringere Sorte S-n, welche vorzüglich bei Riemenzeug gebraucht werden, hat nur einen Dorn, welcher an der einen Seite des Rahmens befestigt ist; in dem Riemen, welcher durch die S. gezogen wird, sind dann Löcher, in welche der Dorn gesteckt werden kann. 2) Ein dem vorigen ähnlicher Gegenstand, welcher nur zur Verzierung dient; die viereckige od. runde rahmenförmige Einfassung hat in der Mitte einen Steg, womit die S. an Bänder, Riemen u. dgl. geschoben wird. Werden sie nur durch Häkchen mit Federn an den Schuhen aufgedrückt, so heißen sie Englische Patentschnallen. In der Heraldik erscheinen S-n in mannigfacher Form, rund u. eckig, sind oft mit Blumen u. Blättern besetzt; 3) an den Thüren so v.w. Klinke; 4) eiserner Wirbel, womit der Drucker das Rähmchen befestigt, s.u. Buchdruckerpresse; 5) (Nuß), das Geburtsglied weiblicher Hunde u. kleinerer Raubthiere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 336.
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