Schwesterkirchen

[682] Schwesterkirchen (Vereinigte Kirchen, Ecclesiae unitae), sind alle solche Kirchen, welche zwar nur Einen Pfarrer haben, aber sonst in ihren Rechten ganz gleich sind. Es ist deshalb alle Sonn- u. Festtage in der S. Gottesdienst, alle kirchliche Handlungen, wie Taufen, Trauungen, Beichte, Abendmahl etc., werden in ihr verrichtet, der Geistliche wird in beiden Kirchen eingeführt u. erhält eine doppelte Vocation. Zuweilen hat er auch am Ort der S. eine besondere Wohnung. Die S-n sind gewöhnlich durch eine Vereinigung von zwei sonst selbständigen Parochien entstanden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 682.
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