[647] Staatszeitung, eine Zeitung, welche die officiellen Nachrichten über die Staatsbegebenheiten enthält u. die Politik der Regierung in der Presse vertritt. Zeitungen dieser Art sind bes. in der neueren Zeit sehr häufig geworden, da namentlich nach Einführung der Preßfreiheit Seitens der Regierungen immer mehr das Bedürfniß gefühlt wurde ein zuverlässiges Organ des Journalismus zu besitzen, durch welches in dem Kampfe der Meinungen auch den Ansichten der Regierung eine Stelle gesichert bleibt, falschen Nachrichten entgegengetreten werden kann u. die officiellen Actenstücke u. Berichte in ungeschminkter Weise zur Veröffentlichung gebracht werden. Fast jeder größere od. mittlere Staat besitzt daher gegenwärtig seine S., wenn auch unter verschiedenem Namen (Moniteur, Staatsanzeiger, Staatsjournal).