Streichbret

[917] Streichbret, 1) Theil des Pflugs, s.d. S. 18); 2) glatt gehobeltes Bret, worauf man bei der Herstellung schlichter einfarbiger Papiere (s. Papier S. 617) die Papierbogen legt u. mit der Streichbürste anstreicht; 3) kleines plattes Bretchen od. Lattenstück, womit der Ziegelstreicher die Oberfläche der Ziegel glatt streicht u. den über die Form vorstehenden Lehm entfernt; 4) beim Minenbau eine Latte, welche beim Setzendes verlorenen Thürgerüstes an die Ortbreter in senkrechter Stellung geklemmt wird; es hält in Verbindung mit der parallel an Sohle u. Kappe des stehenden Thürgerüstes angebrachten Bremse die Ortbreter fest, so daß die Ortspreizen beseitigt werden können; 5) so v.w. Streichholz, s.u. Streichen 15); 6) mit Löchern versehenes, horizontal auf Böcken liegendes Bret, in welchem der Bindfaden u. andere Seilerwaaren beim Streichen u. Trocknen mittelst Pflöcken befestigt u. ausgespannt werden; die anderen Enden werden ebenso an der entgegenstehenden Streichsäule, einer mit Löchern versehenen, aufrecht stehenden Säule, befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 917.
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