Streichen

[917] Streichen, 1) sich schnell über etwas hin od. von oben nach unten bewegen od. bewegen lassen; 2) die Segel, eine Raa, die Flagge streichen, dieselbe herunter lassen (vgl. Kardeele 2); jene, um den Lauf des Schiffes zu unterbrechen, diese, um ein anderes Schiff zu begrüßen od. sich demselben zu ergeben; 3) die Riemen streichen, so v.w. rückwärts rudern, um eine Schaluppe aufzuhalten; auf Einer Seite allein geschieht es, um das Fahrzeug zu wenden; das Commando dazu ist: Streich! 4) von der Luft u. dem Winde sich horizontal u. gleichmäßig fortbewegen; 5) von großen Vögeln in gerader Linie fortfliegen; 6) so v.w. niedrig fliegen, s.u. Rebhuhn 2); 7) von Zugvögeln[917] in wärmere Länder ziehen od. aus ihnen zurückkehren, ersteres Wegstrich, letzteres Wiederstrich; die Vögel sind auf dem Striche, wenn sie fortfliegen od. zurückkehren; 8) von Schnepfen auf dem Wiederstrich sein; 9) von Strichvögeln (s.d.), sich in einen nahen, aber bequemen Wohnplatz begeben; 10) von Wölfen u. Luchsen so v.w. ranzen; 11) von Fischen, sich begatten u. laichen; 12) die Richtung, in welcher ein fallendes (s. Fallen 4) Erzlager, Gebirgsschicht etc. in derselben Horizontalen bleibt; das S. steht winkelrecht zum Fallen; den Streichwinkel, d.h. den Winkel zwischen der Streichrichtung u. der Mittagslinie, mißt man mit dem Compaß; 13) auf dem Probirsteine reiben; vgl. Probirnadel; 14) bei Bogeninstrumenten mit Hülfe des Bogens, welchen man auf den Saiten hinzieht, Töne hervorzubringen; 15) beim Messen des Getreides den Haufen auf dem Maße wegschieben; es geschieht mit der Mulde od. mittelst eines Streichholzes, eines dünnen Bretes, woran ein Griff befindlich ist; 16) so v.w. bügeln; 17) (Thierheilk.), so v.w. aufstreichen 2); 18) (Gerb.), so v.w. ausfleischen, ausstreichen, abhaaren; 19) so v.w. reinstreichen, s.u. Hut S. 641; 20) Ziegel u. Torf formen; 21) Glätten der Seilerwaaren, s.u. Seiler II.; 22) so v.w. krämpeln, s.u. Kratze; 23) Breter, Pfosten, Pfähle, an der Seite, wo sie fest an einander stoßen sollen, ganz glatt hobeln; 24) mit einem Farbmaterial u. dergl. anstreichen od. überstreichen; 25) zum ersten Male pflügen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 917-918.
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