Subsidien

[32] Subsidien (v. lat.), 1) Hülfsgelder, welche ein Staat dem andern bei einem entstehenden Kriege zahlt, entweder um selbst nicht vom Kriege behelligt zu werden, od. um seine eigenen Leute nicht mit in den Krieg zu schicken. Der darüber gemachte Tractat heißt Subsidientractat. Die ersten S. wurden von England unter der Königin Anna an Österreich u. dessen Alliirte zur Bekämpfung Ludwigs XIV. von Frankreich gezahlt. Später zahlten Holland u, England oft S., u. es lag dem Systeme der S. der Grund unter, daß die Seemächte theils bei der Abneigung ihrer Untertanen gegen den Landdienst u. bei der Geneigtheit desselben ihre Kräfte vielmehr auf Vergrößerung der Seemacht zu verwenden, auch bei der Eifersucht, mit welcher die Repräsentanten der Seestaaten die Vermehrung der Landmacht stets betrachteten, aus Politik die Landmacht nicht mehrten u. lieber andern Staaten Geld zahlten, damit diese zu gemeinsamem Zweck unter ihrem Namen Truppen warben. So bekamen nach u. nach Österreich, Preußen u. andere deutsche Staaten, Rußland, Spanien u. Portugal, Neapel u. Sardinien S., wogegen diese sich verbindlich machten eine gewisse Truppenzahl während der Dauer des Kriegs zu unterhalten. Bes. in den Revolutions- u. den darauf folgenden Kriegen drang England seine S. jedem Staate auf,[32] welcher nur im geringsten Miene machte sich gegen Frankreich zu rüsten, so 1805 (wo England der Koalition für jede 100,000 Mann 1,250,000 Pfd. Sterl. zahlte), 1806 u. 1807,1809, in der Pyrenäischen Halbinsel von 1807–1813 u. in den Russischdeutschen Kriegen von 1812–1815 etc.; 2) (Subsidiengelder), in England u. in anderen Staaten die für den Land- u. Seedienst jährlich von dem Parlamente verwilligten Gelder.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 32-33.
Lizenz:
Faksimiles:
32 | 33
Kategorien: