[223] Tambour (fr., spr. Tangbuhr), 1) Trommel; 2) Trommelschläger; die preußische Armee hat z.B. deren drei, andere Armeen nur zwei bei jeder Compagnie des Linienfußvolks, die leichte Infanterie (Füseliere) hat in Preußen nur einen T. u. zwei Hornisten. Bei andern Armeen hat die leichte Infanterie nur Hornisten. Den T-s steht der Bataillons-T. vor, welcher die T-s im Trommeln unterrichtet u. Unteroffiziersrang hat; 3) Verschanzung aus dicht aneinander gesetzten Pallisaden, die wenigstens vier F. tief in der Erde u. 810 F. über dieselbe emporstehen, bestehend. Zur Vertheidigung sind Schußspalten in sie eingeschnitten, drei Fuß von einander, u. zwar 56 Fuß über der Erde, damit der Angreifer nicht durch sie hineinschießen kann. Sie sollen die Eingänge befestigter Orte, Gebäude etc. verwahren, die langen Seiten einer Mauer bestreichen u. dgl. Oben werden sie mit einem Schirmdach vor feindlichen Granaten geschützt.