[249] Tara (v. span.), das Gewicht des Gefäßes (der Kiste, des Fasses, Flasche etc.), der Emballage od. des Stoffes, worin eine Waare versendet wird, s. Brutto. Daher Tariren, die Waarenumhüllung behufs der Taraermittelung abwägen, od. die T. vom Bruttogewicht abziehen. Bei Waaren, welche nicht sogleich beim Empfang gestürzt, d.h. aus dem Gefäße genommen werden können, wiegt der Verkäufer die T., u. gibt sie auf dem Gefäße so an: 9T8, welches 9 Pfund 8 Loth bedeutet. Dieses Gewicht trägt der Käufer als T. nach Factura ein u. wägt erst später nach Verbrauch der Waare das Gefäß, beträgt das Gewicht mehr als vom Verkäufer angegeben, so heißt dies eine Taradifferenz. Bei manchen Waaren werden deshalb festgesetzte Procente dem Käufer gut geschrieben. Die desfallsige Rechnung (Tararechnung); verfährt nach den Regeln der Proportionsrechnung. An einigen Plätzen besteht noch die sogenannte Supertara, eine für gewisse Artikel übliche besondere Vergütung auf das Gewicht, welches außer der T. noch vom Bruttogewicht abgezogen wird.