[394] Tertiogenitur, das dem Drittgeborenen u. dessen Linie bisweilen nach Hausgesetzen zustehende Recht auf den Besitz der Regierung einzelner Staaten od. Fideicommisse. Eine solche übte die Bourbonisch-spanische Dynastie, als sie in Italien [394] Sicilien dem zweitgeborenen spanischen Prinzen Karl u. dem dritten Parma als T. verschaffte. Eben so bildete bis 1859 das Herzogthum Modena eine T. des Hauses Österreich; vgl. Primo- u. Secundogenitur.