Thürgerüst

[563] Thürgerüst, 1) die aus Werkstücken construirte steinerne, od. aus Stollen (Bohlen) gezimmerte hölzerne Thüreinfassung od. Umrahmung. Bei steinernen T-en nennt man die zu beiden Seiten befindlichen Werkstücke die Thürgewände (Thürstöcke), od. Thürpfosten. Über diese ist als Überdeckung der aus einem Stück bestehende gerade, od. aus mehren Stücken wölbsteinartig zusammengesetzte Bogensturz gelegt. Das untere, den Gewänden als Aufstand dienende Werkstück heißt die Thürschwelle; sie steht gewöhnlich 1/2–1 Zoll über dem Fußboden vor, damit an diesem Vorsprung die Thürflügel (s. Thür) ihren Anschlag finden. Der zum Befestigen der Thürflügel u. zum bequemen Öffnen derselben dienende Rücksprung der Mauern zu beiden Seiten der Gewände heißt der Anschlag u. der, über die ganze Maueröffnung gespannte Bogen der Thürbogen. Bei den hölzernen T-en, welche meist in den obern Stockwerken angebracht werden, während man steinerne Gerüste der Feuchtigkeit wegen in den Erd- u. Kellergeschossen anwendet, geht die Thüröffnung meist in einer Weite durch die ganze Mauerstärke hindurch, u. es werden daher bei massiven, über 1/2 Stein starken (Scheide-) Mauern zu beiden Seiten, bändig mit den Wandflächen, Umrahmungen nothwendig. Diese Umrahmungen werden aus 3–4 Zoll ins Quadrat starken Hölzern (Stollen) hergestellt u. durch Querhölzer (Zangen) beide Gerüste zu einem Ganzen verbunden, welches vor Aufführung der Mauer aufgestellt u. dann gleich mit eingemauert, sowie später durch einen Mauerbogen überspannt wird. Die untern od. Schwellhölzer werden hierbei schwächer gemacht u. später mit einem Brete (Schwellbrete) od. mit Parquettafeln überdeckt, wobei das Schwellbret 1/23/4 Zoll vor der Dielung vorsteht, während bei Parquetfußböden bisweilen glatt durchgehender Fußboden hergestellt wird. Die innern Seiten des T-es werden mit Holzverkleidung versehen, welche bei sehr starken Mauern aus Rahmenholz u. Füllungen hergestellt, im Ganzen eingeschoben u. am Gerüste befestigt u. das Thürfutter genannt wird; ebenso werden die äußern Seiten der Thüröffnung ringsum mit einer meist gegliederten Einfassung versehen, welche nach dem Einschieben des Futters angeschlagen wird, die Fugen zwischen Futter u. Gerüst verdeckt u. Thürverkleidung od. Thürbekleidung heißt. 2) (Bergb.), Verschalung der Stollen u. ähnlicher bergmännischer Gänge; sie ist gebildet aus der unten liegenden Schwelle (Grundschwelle, Sohlholz), zwei senkrecht stehenden, 41/2–6 F. hohen Hölzern u. einer Kappe. Die Kappen u. Hölzer sind 4 Z. ins Gevierte, die Schwellen bei derselben Breite nur 2 Z. hoch. Diese T-e werden 3–4 F. im Lichten aus einander gestellt. Über u. neben den Thürstöcken wird der Gang mit Schwartenpfählen 43/4–51/2 F. langen, 9 Z. breiten, 11/2 Z. starken Bohlen bekleidet, um das Herabfallen der Erde zu hindern. Sie werden mittelst der Pfändekeile an die Wände getrieben, um für die zweiten Pfähle der folgenden Verschießung Raum zu finden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 563.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika