Unfrei

[160] Unfrei, 1) von dem Eigenthumsrechte Anderer nicht befreit, auf irgend eine Weise eigenhörig od. leibeigen, s.u. Deutschland (Ant. A) a). Daher Unfreie Güter, durch deren Besitz man ein Unfreier wird; 2) von Vorurtheilen so befangen od. von Leidenschaften gefesselt, daß man nicht mehr das Vernünftige wählt; irgend einer Geistesknechtschaft unterworfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 160.
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