Universalwage

[236] Universalwage, Wage, welche zugleich als gemeine Wage u. als Schnellwage gebraucht werden kann. Der Wagebalken besteht aus einem eisernen Stabe, welcher 2 Fuß lang überall 1/4 breit u. 1/8 Zoll dick ist. An der einen Seite ist dieser Stab in gleiche Theile getheilt, doch so, daß diese Eintheilung genau von der Mitte ausgeht. Drei Hülsen sind auf diesem Stabe verschiebbar u. können mit Schrauben festgestellt werden. Die beiden äußeren Hülsen dienen das Gewicht u. den zu wiegenden Gegenstand zu tragen. Die mittlere Hülse dient als Unterlage u. wird mit einem gabelförmigen Stativ verbunden. Je nachdem man die mittlere Hülse genau in die Mitte, od. dem Gewichte näher stellt, hat man eine gemeine od. eine Schnellwage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 236.
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