Verhängnis

[475] Verhängnis, 1) so v. w. Erlaubniß, Gestatung; so schrieben sonst Prälaten u. Äbte in ihren Titeln: Wir aus Gottes V. Abt u. dgl.; 2) die von einem Höheren veranstaltete Veränderung in dem äußeren Zustande eines Menschen; daher 3) so v. w. Schicksal.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 475.
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